Es war harte Arbeit eine unterschriftsfähigen Werkvertrag auszuhandeln! Bei dem Doppelhaus handelt es sich um ein individuell geplantes Haus. Insbesondere die Festschreibung des offenen Grundrisses und der Gebäudedetails war eine Herausforderung. Hier liegen die Tücken im vom Generalunternehmer präsentierten Werkvertrag , der dem Bauunternehmen viele Freiheiten bei der Umsetzung des Hausentwurfes überlässt. Hierzu wird es genauere Hinweise in der Rubrik Generalunternehmer geben.
Die geduldige Fachberaterin vom Generalunternehmer und die vier Bauherren haben es gemeinsam zur Unterschrift gebracht.
Der Vertrag sieht aufgrund des Baum- und Naturschutzes vom 1. März bis zum 30. September ein Baubeginn im Nov. 2017 vor.